Das
Kind muss am ersten Tag der Erkrankung bis spätestens 09:00 Uhr entschuldigt werden. Bei
ansteckenden, meldepflichtigen Krankheiten benötigen wir ein ärztliches
Attest zur Wiederaufnahme in die Gruppe. Auch Verletzungen durch
Unfälle
im Kindergarten bzw. auf dem Weg zum und vom Kindergarten müssen
unverzüglich der Gruppenleiterin gemeldet werden.
Wir behalten uns vor, bei untragbarer Pflege (Mehraufwand bei Krankheit)
das Kind, mit Absprache des Trägers, vom Kindergarten zu befreien. |
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