Allgemeines

Bringen und Abholen der Kinder

Für den Weg zum und vom Kindergarten sind die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten des Kindes verantwortlich. Die Erzieherin ist zu verständigen, wer jeweils zum Abholen des Kindes bestimmt ist. Die Erzieherinnen können nicht verantworten, ein Kind allein heimzuschicken, da bei einem eventuellen Unfall die Schuldfrage nicht einwandfrei geklärt ist. Deshalb muss jedes Kind rechtzeitig vom Kindergarten abgeholt werden.

Die Kinder müssen von der Begleitperson persönlich bis spätestens 09:00 Uhr bzw. 14:00 Uhr in die jeweiligen Gruppen gebracht werden. Die Abholzeiten werden aufgrund der unterschiedlichen Gruppenöffnungszeiten von den jeweiligen Erzieherinnen bekannt gegeben.

Mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Geschwister, im Alter ab 14 Jahren, das Kind abholen.